Ihr Entsorgungsfachbetrieb

Annahmebedingungen

Die Firma G&K Recycling Utsch betreibt eine nach BimSchG genehmigte Anlage zum Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln und Verwerten von Altreifen und Altgummi. Die Firma G&K Recycling Utsch ist als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert.

Wird nachfolgend von Übernahme gesprochen, so ist eine Abholung sowie auch eine Anlieferung gemeint.

1. Fraktionen

Es werden alle Fraktionen an Altreifen übernommen. Vor der Übernahme
werden schriftliche Vereinbarungen in Form eines Angebotes und der
Bestätigung abgeschlossen. Altreifen können in nachfolgenden
Fraktionen übernommen werden:

. Fahrrad- und Motorradaltreifen und sonstige Kleinreifen mit und ohne Felge
. PKW-Reifen mit und ohne Felge
. Transporterreifen mit und ohne Felge (C-Reifen)
. LLKW-Reifen mit und ohne Felge
. LKW-Reifen mit und ohne Felge
. AS-Reifen (Ackerschlepper/Landmaschinenreifen jeglicher Art und Größe) mit und ohne Felge
. EM Reifen (jeglicher Art und Größe)
. Vollgummireifen
. Schläuche
. Altgummi, Industriegummi ohne metallische Anhaftungen

Gummiteile mit metallischen Anhaftungen bzw. Einlagen bedürfen einer vorherigen Zustimmung zur Übernahme durch uns. Die Übernahme als Altreifengemisch aus o.g. Fraktionen ist möglich. Die Übernahme von ausgeschäumten Altreifen ist im Vorfeld abzusprechen.

Altreifen die zuerschnitten, mit Lack oder Farbe behaftet oder stark verunreinigt (Siloabdeckungen, Baustellenreifen) sind, müssen extra für die Übernahme angemeldet werden. Sind derartige Altreifen in den Anlieferungen bzw. Abholungen vorhanden, aber im Vorfeld nicht vereinbart, stellen wir nach vorheriger Absprache, einen zusätzlichen Sortieraufwand sowie eine entsprechende Entsorgungsgebühr in Rechnung. Derartige Fraktionen werden durch die unsere Eingangskontrolle fotografiert und angezeigt. Bei kontaminierten Altreifen mit gefährlichen Abfallstoffen kann die Übernahme verweigert werden.

2. Speziell für Anlieferungen geltende Bedingungen

Anlieferungen können nur nach vorheriger Anmeldungen sowie bestätigtem Angebot erfolgen. Die Anmeldung sollte mindestens 24 Stunden vor der Anlieferung erfolgen. Verwiegungen werden auf der geeichten firmeneigenen Fahrzeugwaage durchgeführt. Die Verwiegung auf dem Gelände der G&K Recycling Utsch ist Rechnungsgrundlage für die gewichtsmäßige Abrechnung. Ein Abladen der Abfälle erfolgt nach erster Kontrolle nur an den dafür zugewiesenen Plätzen. Die Dokumentation erfolgt durch Erstellung eines Entsorgungsauftrages, einer Wiegenote und der Erstellung eines Übergabescheines.

Rechnungsbeträge unter 100,00 € netto sind bar zu begleichen.

Beim Befahren des Betriebsgeländes der G&K Recycling Utsch ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Anlieferer und Besucher haben sich vor Betreten der Umschlags- und Abladeflächen im Büro anzumelden. Den Weisungen des Personals ist zwingend Folge zu leisten.

Annahmezeiten:

Montag – Freitag von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr

3. Speziell für Abholung geltende Bedingungen

Folgende Fahrzeuge zählen zu unserem Fuhrpark:

  • LKW+Anhänger mit Abrollkcontainer (2x40m³ bzw. 1x40m³); 40 to Gesamtlast für ca. 1200 PKW-Altreifen
  • Schubbodenauflieger (90 m³); 40 to Gesamtlast für ca. 1350 PKW-Altreifen
  • Transporter; 7,5 to Gesamtlast für ca. 400 PKW Reifen
  • Sprinter für ca. 150 PKW Reifen

Werden Altreifen Stückweise übernommen so kann auch die Abrechnung Stückweise erfolgen, je nach Angebot und Vereinbarungen. Abrechnungsgrundlage hierfür ist der von der Erzeugerstelle quittierte Entsorgungsauftrag und Übergabeschein. Gummiabfälle werden nur nach Tonnage abgerechnet. Die Übernahme der Abfälle wird immer auf Entsorgungsaufträgen und Übergabescheinen dokumentiert und gegengezeichnet.

Eine Aufsplittung von Altreifengemischen in sortenreine Fraktionen ist möglich. Dazu werden zu jeder Fraktion einzelne Wiegescheine auf der geeichten Waage der G&K Recycling Utsch erstellt. Dies erfolgt aufgrund vereinbarter Abrechnung. Wägungen auf geeichten Waagen werden anerkannt, können aber auch auf der firmeneigenen Waage durchgeführt werden. Diese Wägungen sind Abrechnungsgrundlage bei gewichtsmäßigen Abrechnungen.

4. Containergestellung und –TauschEine Containergestellung erfolgt nach Vereinbarungen bzw. Angebot. Es werden handelsübliche Container zwischen 36m³ und 40m³ verwendet. Die Container der müssen auf festem Untergrund stehen. Eine Fremdnutzung der gestellten Container ist untersagt. Bei längeren Standzeiten ohne Tauschanmeldung (größer als 8 Wochen) behält sich die G&K Recylcing Utsch vor, Containermieten zu berechnen. Diese beträgt ab der 8 Woche 120,00 Euro je Kalendermonat.

5. Dokumentation

Bei Abholungen ist der ausgefertigte Übergabeschein bei der Übernahme der Altreifen von dem Abfallerzeuger und dem Beförderer zu quittieren. Bei Anlieferungen werden auf dem Übergabeschein die Fraktionen und Mengen festgehalten und  vom Abfallerzeuger, Beförder und Entsorger unterschrieben. Fremdwiegenoten werden nur von geeichten Wagen akzeptiert.

6. Reklamationen

Reklamationen sind innerhalb von 2 Arbeitstagen schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf der Reklamationsfristen ist unsererseits kein Nachvollziehen möglich, da die Abfälle zu diesem Zeitpunkt verwertet worden sind.